Abrechnung von Mehrmengen im DB-Bauvertrag

In den vergangenen Monaten haben wir von vielen Mitgliedsunternehmen gehört, dass in Bauprojekten der Deutschen Bahn AG (DB AG) wieder verstärkt Nachträge bei klassischen Mehrmengen im Sinne von § 2 Abs. 3 VOB/B gefordert werden. Bereits 2012 hat die DB AG die Regelung zur Behandlung von Mehrmengen im DB-Bauvertrag gegenüber ihren Mitarbeitern und Vertragspartnern konkretisiert. Danach werden Mengenüberschreitungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B nicht als Nachträge behandelt. Vielmehr werden sie über die Abrechnung der Leistungspositionen des Hauptvertrages vergütet. Eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung der Einheitspreise und Verrechnung erfolgt im Nachhinein.

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