Deutsche Bahn AG
Einführung elektronischer Rechnungen in Form der XRechnung bei der DB AG
Lieferantenportal, FAQs und Ansprechpartner für Testrechnungen
Ab dem 27.11.2020 besteht gem. ERechV des Bundes die Pflicht für Auftragnehmer, Rechnungen an Auftraggeber des Bundes und an Sektorenauftraggeber - hierzu zählt auch die Deutsche Bahn AG - ausschließlich in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln. Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen ist dabei grundsätzlich der Datenaustauschstandard XRechnung zu nutzen.
Ausgenommen davon sind u. a. Direktaufträge bis 1.000 €. Hierzu hatten wir unter anderem mit Rundschreiben vom 15.05.2020, 12.08.2020 und 25.09.2020 berichtet.
Das vollständige Rundschreiben der BVMB können Sie nach erfolgter Anmeldung im geschützten Bereich einsehen.