Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters
Gemäß des Bundesanzeigers vom 3. August 2017 ist am 28. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 52, das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen veröffentlicht worden (siehe Anlage).
Über den Inhalt des Gesetzes hatten wir bereits in der BVMB-Unternehmerinformation I/2017, Teil I, Punkt 7, Seite 11 ff., ausführlich berichtet. Das Gesetz ist am Tag nach der Verkündigung in Kraft getreten, also am 29. Juli 2017.