Reform des Bauvertragsrechts: BGB freigestellt
Regelungen zu Aus- und Einbaukosten sowie zum Verbraucherschutz beschließen, Bauvertragsrecht zurückstellen

In den vergangenen Monaten haben wir unsere Mitglieder ausführlich über die Reform des Bauvertragsrechts und die umfangreiche Stellungnahme des BVMB-Arbeitskreises Recht informiert. Getragen von der Sorge, dass die Reform des Bauvertragsrechts trotz der Einwände der BVMB und der übrigen Bauverbände von den Politikern „durchgepeitscht“ wird, haben sich einige Mitglieder des BVMB-Arbeitskreises Recht in einer Task-Force Bauvertragsrecht zusammengefunden, um mit weiteren, teilweise plakativen Schritten und Maßnahmen in der Politik und in den Medien zu verdeutlichen, dass der Gesetzentwurf in der jetzigen Entwurfsfassung auf keinen Fall in Kraft treten darf.

Am 29. November 2016 hat die BVMB mit dem für die Reform des Bauvertragsrechts zuständigen Berichterstatter, Herrn Dr. Johannes Fechner, ein ausführliches Gespräch geführt, in dem die BVMB ihre Bedenken noch einmal auf den Punkt gebracht hat. Die Sorgen der mittelständischen Bauwirtschaft hat sie sodann in einem an Herrn Dr. Fechner gerichtetes Schreiben vom 15. Dezember 2016 noch einmal zusammengefasst. 

Der Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts besteht aus 3 Teilen (den Vorschlägen zu Aus- und Einbaukosten, zum Verbraucherschutz sowie zum Bauvertragsrecht). Die BVMB fordert, die äußerst umstrittenen Vorschläge zum Bauvertragsrecht (z. B. das Anordnungsrecht des Bauherrn und die daran anknüpfenden Vergütungsregelungen) aus dem Gesetzentwurf herauszulösen und gesondert zu behandeln. Hingegen sollten die Regelungen für den verbesserten Verbraucherschutz bei Bauverträgen und die Regelungen zu den Aus- und Einbaukosten gemeinsam in einem Gesetz verwirklicht werden.

In diesem Zusammenhang hat die BVMB gemeinsam mit dem ZDB am 25. November 2016 ein Schreiben an ausgewählte Politiker versendet, das Sie hier einsehen können. Bereits am 11. November 2016 haben wir unter dem Titel "Gesetzespfusch sorgt für Unmut - BVMB sieht dringenden Änderungsbedarf beim Bauvertragsrecht" unsere Presse-News veröffentlicht.

Am 29. November 2016 hat die BVMB mit dem für die Reform des Bauvertragsrechts zuständigen Berichterstatter, Herrn Dr. Johannes Fechner, ein ausführliches Gespräch geführt, in dem die BVMB ihre Bedenken noch einmal auf den Punkt gebracht hat. Die Sorgen der mittelständischen Bauwirtschaft hat sie sodann in einem an Herrn Dr. Fechner gerichtetes Schreiben vom 15. Dezember 2016 noch einmal zusammengefasst. 

Über weitere Details werden wir zu gegebener Zeit berichten.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.