BVMB unterzeichnet Schienenpakt
Schulterschluss mit der Bauwirtschaft notwendig
„Dieser Schienenpakt ist ein starkes Signal an die mittelständische Bauwirtschaft in Deutschland, da er das klare Bekenntnis enthält, die Kapazität und Qualität des Schienennetzes durch mehr Strecken, mehr Gleise und verbesserten Lärmschutz weiter zu steigern“. Mit diesen Worten kommentiert Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) die Unterzeichnung des Schienenpaktes mit dem Bundesverkehrsministerium durch die BVMB.
Die gesamte Pressemitteilung der BVMB können Sie hier einsehen.
COVID-19-Pandemie bedingte Mehrkosten im Bahnbau
Mit Rundschreiben vom 23. Juni 2020 hatten wir darüber berichtet, dass der Bund für die Baustellen des Bundes im Bereich des Hochbaus und des Fernstraßen- und Wasserbaus, die Corona-bedingten Mehrkosten für die Hygiene- und Gesundheits-schutzmaßnahmen übernimmt. Die entsprechenden Erlasse hatten wir Ihnen übersandt.
Wie wir nun aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erfahren haben, werden die entsprechenden Erstattungsregelungen auch für den Bereich Eisenbahn umgesetzt.
Mit einem vergleichbaren Erlass wird die Deutsche Bahn AG verpflichtet, den Auftragnehmern im Baubereich die entstandenen Mehrkosten für die Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu erstatten.
Zu den Kosten, die geltend gemacht werden können, zählen die Aufwendungen für unmittelbare persönliche Hygienemaßnahmen, wie Erweiterung der sanitären Anlagen, Desinfektionsvorrichtungen, Hygienemittel und persönliche Schutzbekleidung, sowie auch unterstützende Maßnahmen, wie zusätzliche Sozialbereiche (Pausen- und Wohncontainer auf der Baustelle) und auch der Mehraufwand für den Personentransport zur Baustelle.
Die DB AG will nach unseren Kenntnissen dazu eine gesonderte Anwendungsregelung verfassen, über die wir Ihnen in den nächsten Tagen konkreteres berichten werden, wenn wir näheres wissen.
Corona-Krise/Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket
Mitgliederinformation zur befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze - Update
Mit Rundschreiben der BVMB vom 17.06.2020 hatten wir Sie über die Stellungnahme der Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle zu dem Entwurf des begleitenden BMF-Schreibens im Hinblick auf die bevorstehende Umsatzsteuerreduzierung informiert. Diese Stellungnahme basierte noch auf einem Entwurf des Erlasses des Bundesministeriums der Finanzen zur Umsatzsteuersenkung vom 11.06.2020.
Am 23.06.2020 hat das BMF einen weiteren Entwurf zu dem Begleitschreiben herausgegeben. Auf Grundlage dieses hat die Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle für uns ein Update zu der Stellungnahme vom 17.06.2020 erstellt, welches die Änderungen des zweiten Entwurfes berücksichtigt.
Das vollständige Rundschreiben können Sie einsehen, wenn Sie sich angemeldet haben.
- Details
Bauverbände begrüßen Übernahme coronabedingter Mehrkosten am Bau
Gemeinsame Pressemitteilung vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V.
Die Verbände der Bauwirtschaft (HDB, ZDB und BVMB) begrüßen die Bereitschaft der Bundesregierung, Teile der coronabedingten Mehrkosten am Bau zu übernehmen. BMI und BMVI haben heute in gleichlautenden Erlassen die Rahmenbedingungen für die Übernahme der durch die Pandemie bedingten Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen veröffentlicht, die unmittelbaren Baustellenbezug haben. Diese beziehen sich auf bestehende Bauverträge, laufende Ausschreibungen sowie auf künftige Verträge und gelten für den Bundeshochbau, den Bundesfernstraßenbau, sowie den Bundeswasserstraßenbau.
Die gesamte Pressemitteilung der BVMB können Sie hier einsehen.
COVID-19-Pandemie bedingte Mehrkosten
Der Bund übernimmt, zumindest für die Baustellen des Bundes im Bereich des Hochbaus und des Fernstraßen- und Wasserbaus, die Corona-bedingten Mehrkosten für die Hygiene -und Gesundheitsschutzmaßnahmen.
Mit Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 17.06.2020 und Erlass des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.06.2020 werden entsprechende Erstattungsregelungen ab dem 01.07.2020 in Kraft gesetzt.
Das vollständige Rundschreiben können Sie einsehen, wenn Sie sich angemeldet haben.
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen:
Förderprogramm – 132 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau
Wir möchten Sie über das aktuell von der NRW-Landesregierung verabschiedete „Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2020“ informieren. Die Landesregierung fördert in diesem Jahr 99 kommunale Straßenbauvorhaben:
• 43 Maßnahmen – Grundhafte Erneuerung inkl. Erneuerung bzw. Teilsanierung von Brückenbauwerken
• 37 Maßnahmen – Ausbau/Umbau von Straßen
• 7 Maßnahmen – Sicherung/Beseitigung von Bahnübergängen, Erneuerung von Eisenbahnkreuzungen
• 7 Maßnahmen – Gehwege und Parkstreifen an Ortsdurchfahrten im Zuge klassifizierter Straßen
• 3 Maßnahmen – Verkehrslenkung, Telematik, Sicherheitsmaßnahmen
• 2 Maßnahmen – Neubau von Ortsumgehungen bzw. Entlastungsstraßen
Das Rundschreiben der BVMB sowie das „Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2020“ können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
Änderungen im Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) beschlossen!
Der Bundestag hat am 18.06.2020 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der verschärften europäischen Richtlinie über die „Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“ angenommen.
Die Reform der europäischen Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG) hat die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Vorgaben bis zum 30. Juli 2020 in nationales Recht umzusetzen.
Durch die gesetzliche Neuregelung haben aus dem EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland erhalten zudem künftig Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Schmutz- und Gefahrenzulagen. Bezahlen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Zulage für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, darf dieser Betrag nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Grundsätzlich gelten für Beschäftigte aus dem Ausland nach zwölf Monaten alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen. In begründeten Ausnahmefällen können Arbeitgeber eine Fristverlängerung um sechs Monate beantragen. Ausgenommen von den Änderungen ist der Straßenverkehrssektor. Für Fernfahrer gelten die geplanten Regelungen nicht.
Die Neuerungen und die Auswirkungen auf die Bauwirtschaft stellt die BVMB – Service GmbH vertieft auch in einem Webinar am
24. Juni 2020 in Zusammenarbeit mit Frau Rechtsanwältin Dr. Emmert / CMS dar.
Die Einladungsunterlagen zu dem Webinar finden Sie hier.
Anmeldeschluss ist der 22. Juni 2020.
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Kommende Veranstaltungen
16. September 2025 10:00 - 16:00 Uhr Arbeitskreis Sicherungsleistungen |
25. September 2025 10:00 - 16:00 Uhr BVMB AK Personal |
26. November 2025 09:00 - 15:30 Uhr Arbeitskreis Straße/Brücke |