Elektronische Rechnungsstellung: Pflicht zur Nutzung der XRechnung
ab 27.11.2020 gegenüber öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern
Auf Grundlage der sog. E-Rechnungsverordnung (ERechV) der Bundesregierung sind ab dem 27.11.2020 Rechnungen an öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber ausschließlich in elektronischer Form im Format XRechnung auszustellen und zu übermitteln.
Das vollständige Rundschreiben der BVMB können Sie nach erfolgter Anmeldung im geschützten Bereich einsehen.
BVMB: Mehraufwand bei Arbeitnehmerentsendung
Neues Gesetz belastet mittelständische Bauunternehmen zusätzlich
Der Bund hat die Vorschriften rund um die Arbeitnehmerentsendung aktuell verschärft.
„Die neuen gesetzlichen Vorgaben bedeuten gerade für kleinere und mittelständische Baufirmen nicht unerhebliche zusätzliche Belastungen und Risiken“,
kommentiert Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB), die neue Gesetzeslage in Form des überarbeiteten Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG).
Neben komplexen Dokumentationsauflagen sieht die Neuregelung empfindliche Bußgelder vor.
Die gesamte Pressemitteilung der BVMB können Sie hier einsehen.
Aufruf zur Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen für Handwerksunternehmen und KMU
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert in einem Umfang von 50 Millionen Euro in einem fünften Förderaufruf den Flottenaustausch von konventionellen Diesel- und Benzinfahrzeugen zu elektrisch angetriebenen Nutzfahrzeugen.
Die Förderung ist an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein und mittlere Unternehmen (KMU) gerichtet, die gerne ihre Fahrzeugflotte erneuern möchten sofern die Kommune bestätigt, dass der Erwerb der Fahrzeuge im Rahmen der Umsetzung eines Elektromobiitätskonzepts erfolgt.
Der Bewerbungszeitraum für eine Förderung nach dem Windhundverfahren ist am 4. August 2020 gestartet und läuft bis 14. September 2020.
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe und kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der EU-Definition mit bis zu 250 Mitarbeitern und einem Umsatz in Höhe von höchstens 50 Millionen Euro.
Nach der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 5. Dezember 2017 des BMVI sind straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1 (bis 3,5 Tonnen), N2 (zwischen 3,5 und 12 Tonnen) und N3 (über 12 Tonnen) förderungsfähig.
Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Aufruf des BMVI (Anhang) und folgenden Link https://www.now-gmbh.de/.
Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Am 31.7.2020 hat die Bundesregierung die erste Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wir berichteten von der Planung bereits in der Unternehmer-Information II/2020 (S. 10).
Mit der Einführung der Richtlinie setzt die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Anja Karliczek, in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, die am 24.06.2020 im Rahmen der Corona-Krise gefassten Kabinettsbeschlüsse um.
Dabei handelt es sich um ein Förderprogramm für kleine und mittelgroße Ausbildungsbetriebe (bis zu 249 Beschäftigte). Eine der Fördermaßnahmen ist die sogenannte „Übernahmeprämie“ (bis 31. Dezember 2020) für Ausbildungsbetriebe, die die Ausbildung bei einem Corona bedingten Abbruch an Stelle des ursprünglichen Betriebes fortführt.
Die Förderung hat das Ziel, die Ausbildungsplätze und die ausbildenden Betriebe in einem Volumen von 410 Millionen Euro zu bezuschussen und dadurch
junge Menschen eine Perspektive zu geben und deren Ausbildung auch in Zeiten der Pandemie zu schützen.
Dabei geht es primär um das kommende Ausbildungsjahr, welches am 1. August 2020 gestartet ist.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung im Bundesanzeiger unter https://www.bundesanzeiger.de.
Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zum 30.07.2020
Auswirkungen für die Baubranche
Mit Rundschreiben vom 23.11.2018 hatten wir Sie darüber informiert, dass das europäische Parlament im Mai 2018 eine Reform der europäischen Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG) beschlossen hat. Die Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht läuft am 30.07.2020 ab.
Die Umsetzung der europäischen Entsenderichtlinie in nationales Recht ist nun durch den deutschen Gesetzgeber mit der Novellierung des AEntG, die am 30.07.2020 in Kraft tritt, erfolgt.
Das vollständige Rundschreiben der BVMB können Sie nach erfolgter Anmeldung im geschützten Bereich einsehen.
BVMB - Offizieller Kooperationspartner des 7. RAILWAY FORUM Berlin 2021
Zusammen mit renommierten Partnern aus Bahnindustrie und Politik findet unter der Kompetenzpartnerschaft der Deutschen Bahn AG am 07. und 08. September die größte Bahnkonferenz Europas im Jahr 2021 statt. Die Konferenz ist entlang drei strategischer Entwicklungszielen aufgestellt. Diese ziehen sich durch beide Konferenztage und lenken die inhaltlichen Beiträge: a) Digitalisierung & Automatisierung,
b) Das System Bahn
c) Internationaler Wettbewerb.
Die Entwicklungen und Herausforderungen werden auf dem 7. RAILWAY FORUM Berlin am 07. und 08. September 2021 in Berlin diskutiert. Schirmherren und inhaltliche Impulsgeber sind Uwe Günther, CPO, Deutsche Bahn AG und Rolf Härdi, CTO, Deutsche Bahn AG. Auf dem RAILWAY FORUM Berlin treffen über 1.400 Entscheider und Fachkräfte aus den Branchen Mobilität und Eisenbahn zusammen, um über die zukünftigen Entwicklungen und Herausforderungen zu diskutieren. Der Teilnehmerkreis setzt sich aus Bahnbetreibern, -herstellern, -zulieferern in allen Tier-Level, politischen Entscheider & Vordenkern aus Deutschland und Europa zusammen.
Neben der Konferenz werden in der begleitenden Fachausstellung mehr als 150 Aussteller erwartet. Diese präsentieren innovative Lösungen für die Bahnindustrie der Zukunft.
Mehr Informationen finden Sie unter www.railwayforum.de
Dokumentation arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung: Bitumendämpfe - TYP-654
Bitte um Unterstützung aus dem Mitgliederkreis!
Im Rahmen eines Artikels zum Thema Dämpfe und Aerosole aus Bitumen in der Fachzeitschrift "Asphalt und Bitumen", Nr. 03/2020, ist den Straßenbauunternehmen vorgeworfen worden, dass diese ihre Asphaltarbeiter im Hinblick auf Dämpfe und Aerosole aus Bitumen nicht in ausreichendem Maße arbeitsmedizinischen Untersuchungen zugeführt haben.
Im Zuge der Erstellung des durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) geforderten Maßnahmenkonzeptes zum Schutze der Beschäftigten gegenüber Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen und zur Dokumentation, dass die Beschäftigten in verantwortungsvollem Maße an den Untersuchungen "Bitumendämpfe" (TYP-654) teilgenommen haben, benötigen wir Ihre Mithilfe!
Das vollständige Rundschreiben der BVMB können Sie nach erfolgter Anmeldung im geschützten Bereich einsehen.
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Kommende Veranstaltungen
16. September 2025 10:00 - 16:00 Uhr Arbeitskreis Sicherungsleistungen |
25. September 2025 10:00 - 16:00 Uhr BVMB AK Personal |
26. November 2025 09:00 - 15:30 Uhr Arbeitskreis Straße/Brücke |