Neue EU-Richtlinie verschiebt Termine für
Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten
Am 17. April 2025 ist die Richtlinie (EU) 2025/794 auch genannt „Stop-the-Clock“ durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten. Sie ändert die zeitlichen Vorgaben für die Anwendung der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sowie die der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD) auf europäischer Ebene.
Das Rundschreiben der BVMB mit weiteren Informationen können Sie nach erfolgten Login im geschützten Bereich abrufen.