Neue EU-Richtlinie verschiebt Termine für
Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten

Am 17. April 2025 ist die Richtlinie (EU) 2025/794 auch genannt „Stop-the-Clock“ durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten. Sie ändert die zeitlichen Vorgaben für die Anwendung der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sowie die der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD) auf europäischer Ebene.

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