Neue Entscheidung des OLG München bestätigt Bedenken der BVMB zu ÖPP im Bundesfernstraßenbau

Mit Urteil vom 12.02.2019 hat das OLG München eine Klage der Projektgesellschaft, die als Betreiber den Ausbau und Betrieb des Teilstücks der BAB 8 zwischen Augsburg und Ulm im Rahmen eines ÖPP-Auftrages übernommen hat, zurückgewiesen. Die Projektgesellschaft hatte gegenüber dem Bund Mehrkosten in Höhe von 34,4 Mio. € wegen nicht kalkulierbarer Risiken beim Bau geltend gemacht und war insoweit bereits in 1. Instanz beim Landgericht München ohne Erfolg. Der 9. Senat des OLG München hat nun auch im Berufungsverfahren die Klage mit der Begründung zurückgewiesen, dass in der Übernahme der Planungsverantwortung insbesondere dann kein ungewöhnliches Wagnis liege, wenn der Auftragnehmer im Vergabeverfahren unmissverständlich und eindeutig darauf hingewiesen wurde. Einen Erfahrungssatz, wonach regelmäßig nur kalkulierbare Verpflichtungen eingegangen werden können, gebe es nicht.

Die Entscheidung des OLG München zur BAB 8 bestärkt in gleicher Weise, wie auch die Entscheidung des LG Hannover zum Betreibermodell auf der BAB 1, die Bedenken mittelständischer Bauunternehmen gegen ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau.
Jürgen Faupel, stellvertretender Präsident der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmer e.V. (BVMB): „Die Risiken für das Bauunternehmen sind bei ÖPP-Projekten wesentlich belastender als bei herkömmlichen Bauvorhaben.
Unkalkulierbare Risiken über Projektlaufzeiten von 30 Jahren und unüberwindbare Hürden bei der Finanzierung von ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau, oft in Größenordnungen von mehreren Hundert Millionen Euro wären gerade für den mittelständisch geprägten deutschen Infrastrukturbaumarkt nicht hinnehmbar, was sich auch am aktuellen Beispiel des Ausbaus der A8 zeige, so Faupel.

Des Weiteren sind ÖPP-Projekte, wie mittlerweile anhand des Urteils zur BAB 1 deutlich geworden ist, viel teurer als die konventionelle Realisierung durch die öffentliche Hand. Gerade bei der heutigen sehr positiven Haushaltslage und dem günstigen Zinssatz, mit dem sich der Bund finanzieren kann, sind
ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau weder wirtschaftlich noch notwendig und schon gar nicht mehr zeitgemäß.

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