DIN 1054 Baugrund
– Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau
Unternehmen, die für die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen tätig sind, möchten wir auf die Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau und die ergänzenden Regelungen zu DIN EN 1997-1 Teilsicherheitsbeiwerte hydraulischer Grundbruch aufmerksam machen.
Das von uns heute an die Mitglieder von AK Straße und AK Brücke versandte Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 2. Oktober 2014, mit dem die Teilsicherheitsbeiwerte geändert wurden, können Mitglieder einsehen, indem sie sich anmelden.