Nachrüstung von Absaugeinrichtungen an Asphaltfertigern
Arbeitsschutzprämie – Förderung durch die BG BAU

Bis zum Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2024 muss der neue Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) in Höhe von 1,5 mg/m³ (nach Bitumen-Kondensat-Standard) im Asphaltstraßenbau eingehalten werden können. Dies ist derzeit nicht an allen Arbeitsplätzen gewährleistet.

Absaugeinrichtungen an Asphaltfertigern dienen der Reduzierung der Belastungen für die Mitarbeiter durch Dämpfe und Aerosole aus Bitumen beim Einbau.

Durch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) wird die Nachrüstung von Bestandsmaschinen gefördert.

Das Rundschreiben der BVMB sowie weitere Informationen der BG BAU können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.

 

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