Genehmigungspraxis von Großraum- und Schwertransporten
Geplante Änderung der Behördenzuständigkeit nach § 47 StVO entschärft!

Im Rahmen der aktuellen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sollten zum 1. Januar 2021 neue Regelungen für die Beantragung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwertransporte (GST) in Kraft treten, mit denen gravierende Folgen für die Bauwirtschaft einhergegangen wären.
Die ursprünglich geplanten Änderungen bezogen sich unter anderem auf die Änderung der Behördenzuständigkeit nach § 47 StVO bei der Beantragung von Genehmigungen für GST.

Am 6. November 2020 hat der Bundesrat einem Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung mit erneuten Änderungen zugestimmt.
Die Änderungen bezogen sich unter anderem auf § 47 StVO.

Das Rundschreiben der BVMB sowie die Schreiben des NRW-Verkehrsministeriums und des Bundesverkehrsministeriums können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.

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