Aktuelle Information des Landesbetriebes Straßenbau NRW
Corona-Virus: Schutz vor möglichen Übertragungen – Lieferung von Asphaltmischgut

Mit Schreiben vom 14. April 2020 wurden wir vom Landesbetrieb Straßenbau NRW, Betriebssitz Gelsenkirchen, auf die aktuell geänderte Handhabung bezüglich Unterschriften auf Lieferscheinen für Asphaltmischgut hingewiesen.

Corona-Virus-bedingt soll mit Blick auf eine Reduzierung des Infektionsrisikos bis auf Weiteres auf händische Unterschriften auf Lieferscheinen für Asphaltmischgut verzichtet werden.

Das aktuelle Rundschreiben der BVMB und das Informationsschreiben des Landebetriebes Straßenbau NRW können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.

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