Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 18/2019:
Qualitätssicherung beim Schweißen von Kopfbolzendübeln im Brückenbau
Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 18/2019 vom 26. August 2019 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Obersten Straßenbaubehörden der Länder um eine weitreichende Qualitätssicherung hinsichtlich Schweißarbeiten an Kopfbolzendübeln im Brückenbau gebeten.
Gängiges Mittel bei der Errichtung von Ersatzneubauten in Stahlverbundbauweise sind Kopfbolzendübel, die grundsätzlich bereits im Herstellerwerk in normgerechter Ausführungsqualität angeschweißt werden. Unter Berücksichtigung steigender Transportzahlen auf Bundesfernstraßen ist zu bedenken, dass die Ermüdungsfestigkeit der Kopfbolzendübel im Falle eventueller Fehlschweißungen – auch nach normgerecht durchgeführter Reparatur – nicht ausreichend ist. Das BMVI hat Grundsätze zur Erreichung einer ausreichenden Ausführungsqualität im Hinblick auf die Ermüdungsfestigkeit der Bolzen im Brückenbau verabschiedet.
Das Rundschreiben der BVMB, das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 18/2019 sowie die ergänzenden Regelungen zum Schweißen von Kopfbolzendübeln können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.