Verantwortlichkeiten bei Arbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr gemäß der neu eingeführten Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen (ASR A5.2)“

Mit Rundschreiben vom 18.01.2019 hatten wir Sie über die Einführung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen (ASR A5.2)“ informiert.

Unser Rundschreiben sowie den Beitrag von Herrn Dipl.-Ing. Horst Leisering, BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Referatsleiter, Hauptabteilung Prävention, Abteilung Sicherheit, Referat Tiefbau, zu Verantwortlichkeiten bei Arbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr gemäß ASR A 5.2, können Sie einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben. 

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