Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Wasserbau (ZTV-W) für die Instandhaltung der Betonbauteile von Wasserbauwerken (LB 219), Ausgabe 2017:
Verlängerung der Übergangsregelungen zur Nutzung der Zusammenstellungen der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) als alternativer Nachweis der Verwendbarkeit (und Übereinstimmung)

Wir erhielten vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Information, dass die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) eine Verlängerung der Übergangsregelungen zur Nutzung der Zusammenstellungen der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) als alternativer Nachweis der Verwendbarkeit (und Übereinstimmung) bekanntgegeben hat.

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