Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen:
Erlasse zur Sonn- und Feiertagsarbeit
Unseren gemeinsamen Anstrengungen zur Erleichterung der Durchführung von Sonn- und Feiertagsarbeit wurde Rechnung getragen. Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen haben Ausnahmeregelungen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit definiert, die es in Zukunft ermöglichen, in festgelegten Baustellensituationen Sonn- und Feiertagsarbeit unbürokratisch umzusetzen. Nach Ansicht der BVMB darf Sonn- und Feiertagsarbeit nicht die Regel werden, sondern muss die Ausnahme bleiben.
Unser Rundschreiben sowie die Erlasse zur Sonn- und Feiertagsarbeit des Verkehrsministerium NRW können Sie einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.