Grundgesetzänderungen und Gesetz zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen - Abschluss des parlamentarischen Verfahrens

Anfang Juni hat der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g) zugestimmt.
Gleichzeitig stimmte der Bundesrat auch dem Begleitgesetz zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen zu.

Den Verlauf der Verhandlungen und die Ergebnisse entnehmen Sie bitte unserem Rundschreiben sowie den beigefügten Synopsen, die Sie einsehen können, nachdem Sie sich angemeldet haben.

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