Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 03/2017 des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

1. Baugrundeinteilung mit Homogenbereichen – ATV DIN 18300 (Erdarbeiten)

Bei Neuverträgen ist grundsätzlich die VOB Ausgabe 2016, welche auch die Umstellung auf Homogenbereiche beinhaltet, vertraglich zu vereinbaren. In Ausnahmefällen, in denen die Umstellung auf Homogenbereiche zu erheblichen Verzögerungen der Auftragserteilung führen würde, ist die Baugrundeinteilung in Bodenklassen ausnahmsweise noch anzuwenden (bis längstens 31.12.2017).

2. Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009 (ZTV E-StB 09)

Die derzeitig gültigen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009 (ZTV E-StB 09) beinhalten die Baugrundeinteilung mit Bodenklassen. Bis zur Herausgabe einer fortgeschriebenen ZTV E-StB hat das BMVI modifizierte Regelungen in den Abschnitten 3.1.1 und 3.1.2 sowie neue Abschnitte 3.1.3 und 3.1.4 formuliert.

Das entsprechende Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 03/2017 können Sie einsehen/downloaden, nachdem Sie sich angemeldet haben.

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