Überarbeitete Fassung der VOB/A 1. Abschnitt tritt am 01. März 2019 in Kraft!
Die Änderungen in der VOB/A, über die wir bereits im November unterrichtet hatten, sind nun am 19.02.2019 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Für den Bereich des Bundes ist die Neufassung der VOB/A gemäß Einführungserlass vom 20.02.2019 ab dem 01.03.2019 verpflichtend anzuwenden, alle weiteren öffentliche Auftraggeber werden vorraussichtlich kurzfristig folgen.
Zu dem vollständigen Beitrag von RA Dirk Stauf, Geschäftsführer Recht der BVMB betreffend der überarbeiteten Fassung der VOB A 1. Abschnitt inklusive Hinweisen zu den Neuregelungen gelangen Sie, nachdem Sie sich angemeldet haben.
Hier sind ebenfalls die entsprechenden Erlasse des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 20.02.2019 hinterlegt.