Deutsche Bahn AG
Fragestellung einer möglichen Arbeitnehmerüberlassung in Bezug auf Bahnübergangsposten (BÜP) und Bahnübergangshilfsposten (Hilfs-BÜP)

Vor dem Hintergrund der Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im April 2017 hat sich im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe der DB AG mit den Rahmenbedingungen von Sicherungs- und bauaffinen Dienstleistungen (SbaD) hinsichtlich möglicher Arbeitnehmerüberlassung in diesem Bereich auseinandergesetzt.


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