Deutsche Bahn AG
Beschwerdeverfahren vor der EU-Kommission

Mit Rundschreiben vom 1. Februar 2016 hatten wir Sie über die von der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V., dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. und dem Deutschen Verband für Lärmschutz an Verkehrswegen e.V. (Beschwerdeführer) im Dezember 2015 bei der EU-Kommission eingereichten Beschwerden informiert.

Mit Schreiben vom 22. Mai 2017 teilte die EU-Kommission mit, dass sich aus den eingereichten Schreiben eine geänderte Sachlage ergebe, „die den Schluss zulässt, dass die DB Netz AG die DB Bahnbau Gruppe nicht direkt beauftragen durfte, wenn sie andererseits die DB Bahnbau Gruppe auch über Ausschreibungsverfahren im Wettbewerb beauftragt.“

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Rundschreiben. Das vollständige Rundschreiben können Sie einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.

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