Deutsche Bahn AG
Allgemeinverfügung des Eisenbahnbundesamtes

Mit Allgemeinverfügung vom 12. April 2017 untersagt das Eisenbahnbundsamt ab dem 1. April 2020 den Betrieb von Dieselmotoren ohne funktionsfähigen Dieselpartikelfilter (DPF) oder gleichwertige Maßnahme bei Instandhaltungsarbeiten in Eisenbahntunneln.

Das vollständige Rundschreiben können Sie einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.

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