Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärt Allgemeinverbindlicherklärungen 2008, 2010 und 2014 des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren für unwirksam

mit zwei Beschlüssen vom 21. September 2016 hat der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe aus den Jahren 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärt. 

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