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Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 11:00 Uhr |
Deutsche Bahn: Änderung des Einkaufskodex
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) vertritt im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Naumburg vom 13. Mai 2008 und 25. September 2008 (1 Verg 3/08) seit Dezember 2010 die Auffassung, dass bei Vergaben im Verhandlungsverfahren – anders als im bisherigen Einkaufskodex unter Ziffer 4 Abs. 2 und Ziffer 7 Abs. 2 vorgesehen – die Durchführung bieteröffentlicher Submissionstermine gegen den vergaberechtlichen (Geheim-)Wettbewerbsgrundsatz des § 97 Abs. 1 GWB verstoße und damit vergaberechtlich unzulässig sei...
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