Generalunternehmerhaftung: Komplett überarbeitete Checkliste der BVMB
Bonn – In der Bauwirtschaft müssen Generalunternehmer zahlreiche rechtliche Vorgaben beim Nachunternehmer-/Fremdpersonaleinsatz und bei der Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung) beachten, um nicht bei einer Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ein böses Erwachen zu erleben. Mit diesen Worten präsentierte Michael Gilka, Geschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), vor kurzem die komplett überarbeitete „Checkliste Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft – Praxistipps und Neues zum 1. Mai 2011“. Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle aus Köln hat die BVMB die 2. Auflage der umfangreichen Checkliste erarbeitet, deren Ziel es ist, die erheblichen Haftungsrisiken der General-/Hauptunter¬nehmer beim Einsatz von Nachunternehmern und Fremdpersonal zu erkennen und zu minimieren.
Bei der Vorstellung der Checkliste hob Gilka hervor, dass der Nachunternehmer- und Fremdpersonaleinsatz auf deutschen Baustellen durch die gewerkeweise Arbeitsteilung bei komplexen Projekten und einem starken Wettbewerb auf dem globalisierten deutschen Baumarkt eine immer größere Rolle spiele. Der Einsatz von Nachunternehmern und Fremdpersonal berge für den General- und Hauptunternehmer erhebliche Haftungsrisiken (Generalunternehmerhaftung). Für die tägliche Praxis sei es außerordentlich wichtig, dass die Geschäftsführung und das Baustellenführungspersonal von Bauunternehmen über die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Nachunternehmer- und Fremdpersonaleinsatz umfassend informiert seien. Von besonderer Bedeutung sei auch, dass die konkrete Vertragsabwicklung auf den Baustellen gesetzeskonform durchgeführt werde.
Schon die erste Auflage aus dem Jahr 2009 war ein voller Erfolg und wurde der BVMB „aus den Händen gerissen“. Gilka rechnet auch diesmal mit einer erheblichen Nachfrage. Ein wesentlicher und wichtiger Grund für die Neuauflage der BVMB Checkliste ist nach Auskunft von Gilka auch die ab 1. Mai 2011 geltende volle Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit für Unternehmen und Arbeitnehmer aus den 2004 der EU beigetretenen mittel- und osteuropäischen Ländern Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Für deutsche General-/Hauptunternehmer seien mit dem freien Zugang dieser Länder zum deutschen Bau- und Arbeitsmarkt die Risiken der Generalunternehmerhaftung nicht „vom Tisch“.
Mit der überarbeiteten Checkliste werde allen Bauunternehmen ein wirksamer Leitfaden für rechtmäßiges Verhalten in der praktischen Umsetzung an die Hand gegeben. Darüber hinaus würden Haftungsgefahren aufgezeigt und Maßnahmen zur Reduzierung dieser Haftungsrisiken dargestellt sowie viele Tipps zur Vertragsgestaltung empfohlen. Die BVMB möchte mit der Checkliste auch sicher stellen, dass trotz aller wirtschaftlichen Zwänge Gesetze und Mindestlöhne beim Nachunternehmer-/Fremdpersonaleinsatz eingehalten werden.
Die Checkliste kann bei der BVMB-Service GmbH per Bestellfax angefordert werden. Sie kostet 14 Euro inkl. Versand zzgl. 7% MwSt.
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