Beschleunigung der Vergabeverfahren im Bundesfernstraßenbau
Anhebung der Vorlagegrenzen für Vergabeakten der Auftragsverwaltungen der Länder zur Erteilung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 27/2016 vom 6. Dezember 2016 bekanntgegeben, dass Vergabeakten für Bauleistungen erst ab einer Auftragssumme von 10 Mio. Euro (brutto) - vormals rund 5 Mio. Euro - dem BMVI zur Zustimmung vorgelegt werden. Hierbei wird nicht mehr nach Fach- und Mischlosen unterschieden.
Das entsprechende Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 27/2016 können Sie einsehen/downloaden nachdem Sie sich angemeldet haben.