Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr
Der Bund und die Länder haben sich im Zuge der Festlegung über den neuen Bund-Länder-Finanzausgleich auch über die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr geeinigt.
Melden Sie sich bitte an, um im Fachbereich Straßen-/Tief-/Ingenieurbau unter Informationen AK Straße/Brücke Details über unsere bisherigen Informationen zu erhalten.